Projektförderung
Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren
Begutachtungs- und Entscheidungs- verfahren
Hier erfahren Sie mehr über unsere Begutachtungs-, und Entscheidungsverfahren für die Forschungs- und Infrastrukturprojekte.
Das Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren kann für kleinere und soziale Förderprojekte von dem oben Genannten abweichen.
Begutachtungsverfahren
Das Projektbüro in der Geschäftsstelle der Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung in München prüft die eingegangenen Anträge anhand formaler Kriterien. Sind die digitalen Unterlagen und die in Papierform vollständig, wird der Antrag zur Begutachtung weitergeleitet.
Die Gutachter
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats ordnen jedem Antrag jeweils zwei Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats als Gutachter zu. Diese Zuordnung wird zur Prüfung einer möglichen Befangenheit den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats vorgelegt. Die Gutachter müssen ihre Unbefangenheit mit einer Unterschrift verbindlich dokumentieren.
Einer der beiden Gutachter wird vom Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates als Berichterstatter für den Antrag benannt; der Berichter stellt den Antrag und dessen Bewertung bei der Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats vor.
Das Notensystem
Der Förderantrag wird jeweils von den zwei Gutachtern geprüft und mit einer Note nach dem Schulnotensystem von 1-6 bewertet. Das Projektbüro erstellt dann ein Ranking nach der vorliegenden Durchschnittsnote. Die daraus formulierten Empfehlungen werden an den Vorstand zur Beschlussfassung gegeben.
Bei unterschiedlichen Noten werden die Anträge von den beiden ausgewählten Gutachtern mit einer Differenz in Höhe von 2,25 oder mehr benotet, wird zusätzlich ein Drittgutachten eingeholt.
Bei Befangenheit
Anträge, die aus den Institutionen der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates gestellt werden, werden durch zwei externe unabhängige Gutachter geprüft und beurteilt. Der Berichterstatter benennt die Gutachter, die vom Projektbüro angeschrieben werden. Bei der Sitzung berichtet er an die Mitglieder. Die betroffenen Beiratsmitglieder werden von dem Diskussions- und Beurteilungsprozess ausgeschlossen.
Entscheidungsverfahren
Anträge werden in den jährlich stattfindenden Präsenzsitzungen der Gremienmitglieder im Frühjahr entschieden.
Evaluation im Wissenschaftlichen Beirat
Die Mitglieder bewerten in der jährlichen Präsenzsitzung auf der Grundlage der von dem Projektbüro erstellten Übersichten und der Gutachten über die eingereichten Anträge. Dabei werden häufig zusätzlich inhaltliche Hinweise und Vorschläge zu den Mitteln an den Antragsteller gegeben.
Vorschlag Wissenschaftlicher Beirat
Auf Grundlage der Übersichten Voten der Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates wird eine Zusammenfassung erstellt und ein Vorschlag für die Entscheidung an den Vorstand abgegeben.
Beschlussfassung vom Vorstand
Auf Grundlage der Vorschläge und Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates fasst der Vorstand den Beschluss über die zur Entscheidung anstehenden Anträge.
Benachrichtigung der Antragsteller
Die Geschäftsführung in München informiert die Antragsteller über die Entscheidung des Vorstandes per Brief oder E-Mail.
Publikationen nach Förderungsende
Nach Abschluss eines Projektes sollten deren Ergebnisse in einer Publikation der Öffentlichkeit vorgestellt werden. In dieser Publikation muss ein Förderhinweis auf die Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung erfolgen. Hierbei ist auf die korrekte Schreibweise Deutsche José Carreras Leukämie-Stiftung zu achten.